|
Für mich,
sehr geehrter Besucher meiner Website,
ist ein Staat erst dann eine Demokratie, wenn das Volk die Verfassung und das Wahlrecht beherrscht, Änderungen dieser Normen nur vom Volk selber vorgenommen werden können Jede andere Variante ist als Demokratie geschminkt.
In Deutschland beherrscht das Volk weder die Verfassung, noch das Wahlrecht. Und zwar sowohl in Bund als auch den Ländern.
Das Recht zur Abstimmung über eine vom Volk gegebenen Verfassung war uns in Artikel 146 GG für die Zeit nach der Wiedervereinigung zugesagt. Nach der Wiedervereinigung wurde Artikel 146 GG klammheimlich geändert und lautet die Präambel des Grundgesetzes seither:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner gesetzgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Mit Verlaub, mich hat keiner gefragt, ob ich dieses Grundgesetz zur Verfassung haben will. und auch der angeblich dazu legitimierte Gesetzgeber hat mich nicht gefragt, was ich will, wurde diese Frage in keinem Wahlkampf zur Entscheidung gestellt. Und allen anderen Deutschen geht es wohl genauso. Oder habe ich etwas verpasst?
Damit wurde vom Gesetzgeber das Recht, auch das Grundgesetz zu ändern, dazu missbraucht, dem Volk das Recht zur Einsetzung einer eigenen Verfassung nach Volkes Willen dauerhaft zu verweigern. Das Grundgesetz wurde dem wiedervereinten Volk einfach übergestülpt, ganz klammheimlich. (Oder wurde dies publiziert, und ich habe schon wieder was verpasst?) Und ein Rechtsmittel gegen die willkürliche Installation des Grundgesetzes für das gesamte wiedervereinigte Volk gibt es natürlich auch nicht.
Ist dies eines Rechtsstaates, einer Demokratie würdig? Die Bürger der ehemaligen DDR müssen sich vorkommen wie im falschen Film, vom Regen in die Traufe gekommen: auch hier werden sie im Grunde genommen nur beherrscht von einem autoritären System, bei dem sich die etablierten Parteien den unantastbaren Status des Alleinherrschers selber per Wahlrecht zugewiesen haben. Wo, bitte, ist also der Unterschied zwischen dem absolutistischen DDR-Regime und unseren herrschenden Parteien - bezogen darauf, wie die Macht jeweils abgesichert ist bzw. war?
Das Volk kann nach dem gegebenen Wahlrecht in Bund und Ländern die etablierten Parteien - fast - nicht abwählen. Und einem unmittelbaren Angriff auf das Wahlrecht steht das Bundesverfassungsgericht im Weg. Es ist sozusagen der Propf, den das Volk nicht beseitigen kann, und der durch seine Rechtsprechung jeglichen Versuch, dass das Volk sich auf dem Rechtsweg aus der Beherrschung der Parteien löst, in der Vergangenheit bereits aktiv verhindert hat und auch künftig nach besten Kräften verhindern wird. Grundrechte der Bürger hin oder her.
Und wie sicher sich die etablierten Parteien ihrer faktisch unangreifbaren Position sind zeigt sich auch am bereits vorgestellten Europawahlgesetz. Jedermann kann sich um ein Mandat bewerben, wenigstens theoretisch. Tatsächlich stehen alle vakanten Mandate nur Parteigängern zur Verfügung. Also wird über kurz oder lang auch Europa den Parteien gehören mit einer Verfassung, die in der Hauptsache von wem installiert wurde? Richtig, den Parteien.
Fakt ist, es gibt keinen Rechtsweg, auf dem sich das deutsche Volk aus der Umklammerung der etablierten Parteien lösen kann. Es gibt aber einen Weg, die Macht der etablierten Parteien zu brechen. Er bedaf nur eines: das Volk, der Jedermann, muss endlich mal sein Hirn einschalten, es gebrauchen und sich überlegen, ob es damit zufrieden ist, wie uns alle dieser Staat beherrscht, wie wir drangsaliert und abgezockt werden, die Ungleichheit immer weiter fortschreitet. (Und warum nur Parteien Bundestag und Bundesregierung, die Länder beherrschen.)
Und wenn dem wenigstens im Groben zugestimmt wird, dann gibt es nur eine einzige Chance, wie wir, das Volk, verlassen von den Hütern der Verfassung die etablierten Parteien mit ihren eigenen Waffen schlagen können auf dass nicht mehr der Staat, vertreten durch die Parteien, uns beherrscht, sondern wir den Staat:
Wählen wir bei den nächsten Landtagswahlen und der Bundestagswahl in allen Wahlkreisen mit unserer Erststimme nur parteilose Bürger.
Wählen wir bei den nächsten Landtagswahlen und der Bundestagswahl mit unserer Zweitstimme in allen Bundesländern nur die Parteien, die bei Wahlen als “Sonstige” abgehandelt werden - und ab der nächsten Wahl werden in jedem Wahlkreis nur noch zwei Personen direkt gewählt
Üben wir den Aufstand gegen die etablierten Parteien, unseren autoritären Beherrscher eigener Gnaden.
Setzen wir dies um, mit Unterstützung der kleinen Parteien, dann beherrscht das Volk bei der nächsten Bundestagswahl den Bundestag und je nach Ausgang der Wahlen in den Ländern irgendwann auch den Bundesrat. Und dann sind WIR in der Lage, uns eine eigene Verfassung zu geben, diese unangreifbar zu stellen. Und wir, das Volk, beherrschen die Gesetzgebung.
Wenn wir das schaffen, dann brauchen wir kein Bundesverfassungsgericht mehr. Mindestens nicht in Sachen Verfassungsbeschwerden, die derzeit von Jedermann nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG erhoben werden kann, und die niemand zu erheben braucht, weil er von den Bundesverfassungsrichtern sowieso nur gelinkt und auf seinen verletzten Rechten sitzen geblieben wird.
Meine Vorstellung, wie ein in seinen Grundrechten oder seinen grundrechtsgleichen Rechten verletzter Bürger die Rehabilitation der Rechte wirksam verlangen kann, ist die folgende:
Ein verletzter Bürger erhebt mit einer kurzen Abhandlung Verfassungsbeschwerde unmittelbar zum Gesetzgeber, dem Bundestag. Dieser publiziert, welche Rechtsverletzung angezeigt ist. Innerhalb von zwei Monaten muss der Beschwerdeführer die Möglichkeit haben, im voll besetzten Bundestag zum Antrag vorzutragen und damit dem Gesetzgeber den Schrott, den er fabriziert hat, vor laufenden Kameras verbal um die Ohren zu hauen.
Und das Volk kann den Vortrag verfolgen, kann beobachten, wie der Bundestag, die Abgeordneten mit der Vorhaltung umgehen, welches Gesetz ggf. wie geändert wird - mit Folgen auch für den Einzelnen. Und ggf. auch mit Spätfolgen für den einzelnen Abgeordneten (bei der nächsten Wahl).
Ich denke, dass nach einigen solchen Vorstellungen der Gesetzgeber sich reiflich überlegen wird, ob er Gesetze künftig weiterhin per Schnellschuss aus der Hüfte kreiert, oder sie zur Abwechslung mal qualifiziert, verfassungs- und grundrechtekonform ausarbeitet.
Diese Variante dürfte auch die einzige sein, bei der die ganze bisherige verfassungswidrige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Dauer berichtigt werden kann. Ein Gesetz nach dem anderen muss auf den Prüfstand, und dass die etablierten Parteien dies nicht tun werden, das dürfte sicher sein. Ergo: WIR müssen den Staat aufräumen, ausmisten.
Also Volk: Wohin des Weges?
Und falls wir dies je schaffen, dann kann man auch die Regierung dazu nötigen, zu bilanzieren. Die Regierung redet immer nur in Passiva, in Schulden. Was aber ist an Aktiva vorhanden? Welchen Wert haben die Autobahnen, das Schienennetz, die ganzen Immobilien, die Aktienpakete etc. Das Ganze gipfelt dann in der Feststellung, ist die Bundesrepublik Deutschland überschuldet, insolvent, bankrott? Und für Regierung und jeden Budgetverantwortlichen muss die gleiche Haftung gelten, der zum Beispiel der Geschäftsführer einer GmbH unterworfen ist.
Der Bundesrechnungshof muss wirtschaftliches Fehlverhalten in der Regierung, bei jedem einzelnen Budgetverantwortlichen feststellen und verfolgen können. Im unmittelbarem Auftrag des Gesetzgebers. Denn was ist ein Gesetzgeber wert, der nicht in der Lage ist, die Durchsetzung seiner Vorgaben, die Einhaltung von Normen zu überwachen und Verstöße zu verfolgen?
Dazu gehört auch, die Richter und Rechtspfleger verwaltungstechnisch bei den Ministerien in Bund und Ländern zu belassen, aber das Disziplinarrecht muss vom Bundestag ausgeübt werden. Das Urteil eines Richters wird immer unantastbar bleiben, aber ein Schweineurteil (Seite Justizwillkür) muss die Entsorgung des Richters zur Folge haben (können). Beamtenstatus hin oder her. Machen wir das entsprechende Gesetz!
Und über den Gesetzgeber muss die (dann vom Volk unmittelbar gewählte?) Regierung gesteuert werden. Ihr muss der Rahmen vorgegeben werden, in dem sie sich zu bewegen hat. Und wenn sie ein Gesetz will, kann sie es vorschlagen - und qualifiziert und im Detail begründen warum so, und nicht anders. Aber die Endfassung eines Gesetzes wird vom Gesetzgeber gemacht, nicht mehr von Ministerien. Die Regierung ist nur noch Antrag-, Bittsteller.
Den Bundespräsidenten möchte ich auch selber wählen können. Der aktuelle erklärt sogar seine Kandidatur für Mai 2009 - und blickt’s nicht, dass er nicht selber kandidieren, sondern nur vorgeschlagen werden kann, von den Mitgliedern der Bundesversammlung (BPräsWahlG). Diese aber gibt es erst am 23.05.2009. Also: Köhler ernennt sich selber zum Kandidaten und die anderen beiden sind von Parteien vorgeschlagen, die nicht vorschlagsberechtigt ist. Und keinen schert es. Vor allem nicht die herrschenden Parteien, und auch nicht den Gesetzgeber. Warum auch, sie sind ja in Personalunion Parteien und Gesetzgeber und Legislative und Exekutive und Judikative. Als was soll’s?
Übrigens, wenn ich den Bundespräsidenten selber wählen könnte, wäre mein Kandidat Herr Prof. von Arnim, Speyer. Aber es gibt auch andere Meinungen, wie es in einer Demokratie auch sein sollte.
Ich merke, ich rede mich in Schwung. Also Stop!
Sehr geehrter Besucher, das sind so im Groben meine Vorstellungen von der Zukunft.
Unser “deutscher Obama” kann nach meiner Vorstellung keine einzelne Person sein. Das gibt unser Rechtssystem nicht her, und das ist auch gut so. Unser Obama kann nur der unmittelbar vom Volk beherrschte Bundestag sein, besetzt mit parteilosen, der Gemeinschaft und der Gerechtigkeit, der Gleichheit verpflichteten Bürgern, und nicht länger exklusiv mit Interessenvertretern, Lobbyisten, Parteijogi, deren Bibel das Parteibuch ist, weil ihre Existenz vom Wohlwollen ihrer Partei abhängt.
Und stellen Sie sich mal vor, wie schnell damit das Problem “Rechts” gelöst wäre. Reichen Parteien dank Listenwahl bundesweit 5 v. H. der Wählerstimmen aus, um in den Bundestag oder einen Landtag einzuziehen, benötigt ein Direktkandidat wohl kaum unter 40 v. H. der Wählerstimmen, um gewählt zu werden. Erreicht ein Kandidat von rechts je diesen Wert? Und falls es einer schafft, dann stehen ihm wenigstens im Bundestag dann 597 Normalos gegenüber. Also dürfte sich das Problem rechts bei der Beherrschung des Bundestages durch das Volk auf Dauer von selber erledigen.
Wie auch immer, ich jedenfalls will meine Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte zur Verfügung stehen haben, und zwar umfassend. Und dafür kämpfe ich auch weiterhin, auch wenn ich die Rechte im Einzelnen nicht nutzen werde. Aber ich will sie haben, sie besitzen. Sie sind mein Eigentum!
Und wenn Sie mitmachen, dann sind wir schon zu zweit.
Und wenn Sie Dritten von meiner website berichten, sind wir vielleicht schon bald drei.
Ich danke für die Aufmerksamkeit, die Sie mir gewidmet haben.
Hans-Joachim Zimmer
|